Allgemeine Geschäfts- und Bestellbedingungen der Destillerie Manufaktur Großschädl

Für an Destillerie Manufaktur Großschädl (nachfolgend DMG genannt) gerichtete Bestellungen und die daraus resultierenden Lieferungen gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Bestellbedingungen.

1. Vertragsschluss/Annahmevorbehalt

  • Unsere Angebote in den von uns zur Geschäftsanbahnung eingesetzten Fernkommunikationsmitteln werden über den Bestellvorgang des Kunden im Online-Shop angenommen.
  • Kommt es zu Anfragen per Mail, kommt der Vertragsschluss erst mit Bestätigung zustande.
  • Wir behalten uns die Ablehnung einer Bestellung vor.

2. Preise/Versandkosten

  • Alle Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer
  • Liefer- und Versandkosten trägt der Käufer.

3. Fälligkeit und Zahlungsweise

  • Bezahlung erfolgt per Vorauszahlung. Die Auslieferung erfolgt nach Zahlungseingang bei uns.

4. Haftungsbeschränkung

Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

5. Anwendbares Recht

  • Anwendbares Recht ist ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
  • Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden werden von uns nicht anerkannt.
  • Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Personen ist ausschließlicher Gerichtsstand das Amtsgericht Graz.

6. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand 4.11.2018